Wer ein Stockwerkeigentum, Immobilien oder Liegenschaften besitzt, muss hin und wieder Decken, Fassaden oder die eine oder andere Wand streichen. Das gehört zur Verschönerung, Renovierung, Reparatur und nicht zuletzt dient es dem Werterhalt.
Auch beim Weiterverkauf ist es wichtig, dass das Objekt im besten Zustand ist. Makler im Zürcher Unterland wie Rümlang, Opfikon, Glattbrugg, Kloten oder Dielsdorf achten ebenfalls darauf, wie die angebotenen Objekte aussehen. Nur so lassen sie sich bestmöglich verkaufen.
Bei der Vermittlung steht auf der Verkäufer- oder Vermieterseite manchmal auch eine Verwaltung, die interessante Wohnungen an Stockwerkeigentümer anbietet oder grössere Anlageobjekte im Portfolio hat.
Alle von einer Immobilienverwaltung oder Liegenschaftsverwaltung betreuten Objekte, profitieren speziell bei Reparaturen und Verschönerungen davon. Denn eine Liegenschaftenbewirtschaftung beauftragt regelmässig Dienstleister, die sich um Renovierungen und Verschönerungen kümmern. Oder die Mieter bekommen die Erlaubnis, selbst eine Tapete anbringen oder die Wand streichen zu dürfen.
Besonders Mieter aus dem Einzugsbereich Bülach, Bachenbülach, Winkel, Glattfelden, Eglisau oder Rafz entscheiden sich immer öfter, ihre Wand selbst zu streichen. So können sie ihrer Kreativität freien Lauf lassen – aber nur, wenn es der Besitzer erlaubt!
Als Eigentümer kann man in Niederglatt, Oberglatt, Neerach, Niederhasli, Hochfelden, Weiach, Hüntwangen oder Stadel kleine Reparaturen auch selbst erledigen. Hierzu muss keine Verwaltung befragt oder ein Malergeschäft beauftragt werden. Häufig geht es dabei um kleine Reparaturen wie Löcher oder Flecken oder auch eine Behandlung gegen Schimmel. Viele möchten sich auch kreativ betätigen und eine einzelne Wand streichen, um dem Raum mehr Ausdruck zu verleihen – etwa durch die Verwendung einer speziellen Farbe.
Bei der Wahl der Farbe oder der neuen Tapete ist es vorrangig immer wichtig, zuerst die Wand oder die Wände gut vorzubereiten. Die Wand muss vor dem Streichen unbedingt glatt, sauber und trocken sein. Sonst hält die neue Farbe nicht.
Schwierig ist es auch, wenn in der Wand noch Löcher sind, die von vorherigen Dekorationen (Regale, Bilder) herrühren). Daher müssen Nägel, Dübel und alles andere vor dem Wand streichen entfernt werden. Flecken und Mängel im Putz sind dann zu beseitigen, bevor die neue Farbe aufzutragen ist.
Ausserdem muss vor dem Wand streichen die alte Farbe weichen. Hier einige Hinweise und Tipps:
Nach diesen Aktionen ist zunächst der Putz zu stärken, am besten mit einem lösemittelfreien Tiefengrund. Rost- und Wasserflecken benötigen vor dem Wand streichen eine Isoliergrundierung, Schimmelflecken sind mit speziellen Mitteln zu bekämpfen.
Vor den Renovierungs- und Malerarbeiten muss das Zimmer geräumt oder schwere Gegenstände zumindest abgedeckt werden. Fenster-, Türrahmen und Sockel, aber auch Lichtschalter und Steckdosen müssen vor dem Wand streichen mit Klebe- oder Kreppband geschützt werden. Auf den Boden gehört hingegen eine grosse Abdeckfolie, die vor unerwünschten Farbklecksen schützt.
Danach kann die Grundierung mit einer Bürste oder einem Quast aufgetragen werden. Eine Grundierung ist beim Wand streichen wie auch beim Tapezieren immer wichtig. Die Grundierung muss über Nacht trocknen, bevor der erste Anstrich erfolgen kann.
Ausserdem hängt die richtige Grundierung immer von der Art des Untergrundes ab!
Wenn der Untergrund aus stark saugfähigen Wänden oder Gipskartonplatten besteht, kann ein Tiefengrund unverdünnt mit dem Pinsel aufgetragen werden. Bei nicht saugfähigen Wänden benötigt man ein Renoviervlies, das mit der Wand zu verkleben ist. Beim Überstreichen von bunt tapezierten Wänden ist als Grundierung ein Tapeziergrund unabdingbar. Dieser wird mit Wasser verdünnt aufgetragen.
Um fleckige Wände zu retten (beispielsweise in Raucherwohnungen mit Nikotinflecken) kann vor dem Wand streichen ein Fleckenblocker in Sprühform zum Einsatz kommen, bevor der unverdünnte Sperrgrund aufgetragen wird.