Makler

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Makler: Ausbildung und Tätigkeitsgebiete  

Der Begriff des Immobilienmaklers ist in der Schweiz nicht geschützt – und es handelt sich dabei auch nicht um einen Ausbildungsberuf. Erfahrene Makler benötigen daher eine fundierte weitere Ausbildung im Immobilienbereich, um überhaupt in diese Position zu gelangen.   

Kunden, die im Zürcher Unterland oder im Raum Rümlang, Opfikon, Glattbrugg, Kloten oder Dielsdorf einen Makler beauftragen möchten, profitieren von dieser Voraussetzung. Renommierte Makler mit langjähriger Erfahrung können ihre Auftraggeber nur durch ihre guten Kenntnisse des Marktes, ihre Zuverlässigkeit und ihr Verhandlungsgeschick überzeugen.   

 

 

Die Beauftragung eines Maklers  

Kunden aus dem Raum Bülach, Bachenbülach, Winkel, Glattfelden, Eglisau oder Rafz, die an Liegenschaften, Immobilien oder Stockwerkeigentum interessiert sind, finden hier verschiedene gute Makler. Darunter sind einige, die diverse Zusatzleistungen anbieten – zum Beispiel Immobilienverwaltung, Liegenschaftsverwaltung oder Liegenschaftsbewirtschaftung.   

Das ist insbesondere für die Kunden interessant, die auf der Suche nach Anlageobjekten sind. In diesem Fall kann der Makler den Wunsch bereits bei der Suche und Auswahl eines Objektes berücksichtigen und im Anschluss die Verwaltung übernehmen, falls die Besitzer oder Stockwerkeigentümer dies nicht selbst tun möchten. In den meisten Fällen ist es aber besser, die Verwaltung den Profis zu überlassen. Diese verfügen über das notwendige Fachwissen, auch in rechtlicher Hinsicht.  

 

 

Der Mäklervertrag  

Der Makler wird vom Kunden durch einen Mäklervertrag nach den Vorgaben des Art. 412 OR beauftragt. Eine spezielle Tätigkeitspflicht als solche gibt es nicht. Da der Makler aber nur für einen Vertragsabschluss eine Provision erhält, wird er im eigenen Interesse tätig. Und falls nicht, können ihm die Kunden aus Embrach, Nürensdorf, Lufingen, Oberembrach, Pfungen, Neftenbach oder Höri den Auftrag ganz leicht wieder entziehen.   

Die  Pflichten des Maklers  

Der Makler muss einige Pflichten befolgen, die sich aus der Beauftragung ergeben. Dazu gehören unter anderem:  

 

  • Sorgfalts- und Treuepflichten  
  • Geheimhaltungspflicht  
  • Benachrichtigungspflicht  
  • Pflicht zur persönlichen Tätigkeit  

 

Es besteht jedoch keine Beratungspflicht gegenüber Auftraggeber und Interessent!  

Gerade bei der Geheimhaltungspflicht ist es beispielsweise wichtig, dass der Makler keine Informationen weitergibt, die seinem Auftraggeber schaden könnten. Beispielsweise, dass dieser unter Zwang verkaufen muss, weil er Geldprobleme hat.   

Zur Benachrichtigungspflicht gehört es, dass der Makler seinen Kunden, beispielsweise aus Niederglatt, Oberglatt, Neerach, Niederhasli, Hochfelden, Weiach, Hüntwangen oder Stadel, stets auf dem Laufenden hält. Hier treffen sich die Benachrichtigungspflicht des Maklers und der Informationsanspruch des Kunden.   

Dass der Makler persönlich tätig werden muss, ist rechtlich verankert. Es ist aber erlaubt, dass er Hilfspersonen mit der Arbeit betraut. Er darf sogar unter bestimmten Voraussetzungen Untermakler beauftragen, wenn nötig. Dabei ist es aber wichtig, die Doppelmäkelei auszuschliessen, am besten durch eine vertragliche Konventionalstrafe.  

Vor- und Nachteile eines Makler-Einsatzes  

Vielen Menschen möchten lieber auf eigene Faust ihre Immobilie suchen und alleine verwalten. So können sie selbst entscheiden, welches Malergeschäft mit dem Streichen der Tapeten oder der Wände betraut wird – oder wer an der Aussenfassade die Wand streichen oder gegebenenfalls den Schimmel beseitigen soll. Diese Personen empfinden die Makler-Beauftragung als einen Nachteil.   

Mögliche Nachteile   

Die möglichen Nachteile sind beispielsweise das Risiko, dass der Makler ein tolles Objekt für einen anderen Kunden nutzt.   

Weitere Probleme könnten sein:  

  • Der Makler verhält sich nicht transparent genug, sodass die Handlungen für den Kunden nicht nachvollziehbar sind.  
  • Die Qualität der Arbeit ist nicht nachprüfbar.  

 

Die Vorteile eines Maklers  

Ein professioneller Makler kann viel effektiver eine Immobilie kaufen oder verkaufen als eine Privatperson, da er sich am Markt bestens auskennt.   

 

Weitere Vorteile sind:  

 

  • Geringere Suchkosten 
  • Weniger Aufwand bei der Einholung von Informationen (Mietpreise oder Ähnliches).  
  • Beim c treffen sich Angebot und Nachfrage und lassen sich leicht koordinieren.  
  • Der Makler kennt in diesem Fall beide Parteien, was die Arbeit noch effizienter macht.  
  • Rechtliche Sachkenntnisse für die Abwicklung der juristischen Seite der Transaktionen.  
  • Der Makler kann bessere Preise verhandeln als eine Privatperson, da er darin geübter ist.